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Lehrer bekommen Kosten für Schulbücher erstattet

Lehrkräfte müssen in der Regel die Kosten für Lehrbücher nicht selbst tragen. Dieses obliegt dem Arbeitgeber, das jeweilige Bundesland, das Land hat die notwendigen Schulbücher bereitzustellen und die Kosten zu erstatten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG PM Nr. 16 vom 12.3.2013). Lehrer können diese Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen, jedoch sollten sie sich zuerst die Beschaffung vom Dienstherrn genehmigen lassen