Achtung:
Selbst wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Über- oder Mehrarbeitsstunden nicht zusätzlich vergolten werden, hat ein Arbeitnehmer im Zweifel ein Recht auf Bezahlung der zusätzlich geleisteten Arbeitszeit!
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Selbst wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Über- oder Mehrarbeitsstunden nicht zusätzlich vergolten werden, hat ein Arbeitnehmer im Zweifel ein Recht auf Bezahlung der zusätzlich geleisteten Arbeitszeit!
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