Laut dem § 1 AGG ist es einem Arbeitgeber nicht gestattet, seine Arbeitnehmer
[…] aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität […]
zu benachteiligen.
Aber wie steht es mit politischen Einstellungen? Fallen diese schon unter die Kategorie „Weltanschauung“?
Weiterlesen